20.03.2020
In vielen Betrieben sind neben der Stammbelegschaft auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von externen Betrieben, z.B. Handwerksbetriebe oder Zeitarbeitsfirmen tätig. Auch diese Personen müssen über die Maßnahmen informiert sein, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des Coronavirus getroffen werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Kampagne "kommmitmensch" hin. Rechtsgrundlage hierfür ist § 8 des Arbeitsschutzgesetzes. Die entsprechenden Informationsketten müssen in Zusammenarbeit mit den externen Betrieben in der betrieblichen Pandemieplanung berücksichtigt sein. Konkret müssen insbesondere folgende Informationen an externe Betriebe und deren Beschäftigten kommuniziert werden, wenn sie im Betrieb tätig sind:
Informationen über das betriebliche Vorgehen helfen zum einen, dass alle Beteiligten schnell über mögliche Verdachts- oder Erkrankungsfälle Bescheid wissen. Zum anderen kann so Verunsicherung und der Verbreitung von Gerüchten vorgebeugt werden.
Weitere Hinweise zum Umgang mit Infektionsgefahren bei der Arbeit:
kommmitmensch ist die bundesweite Präventionskampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihrem Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Hintergrund ist, dass die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle in den vergangenen Jahren nicht mehr deutlich gesunken ist. Um dem Ziel der Vision Zero, einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, weiter näher zu kommen, braucht es deshalb einen ganzheitlichen Ansatz: kommmitmensch unterstützt Unternehmen und Bildungseinrichtungen dabei, eine Präventionskultur zu entwickeln, in der Sicherheit und Gesundheit Grundlage allen Handelns sind.
www.kommmitmensch.de
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